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A.B.Treiner * Leopoldstraße
124 *
D-80802
München
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rose
rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring
33
80333
München
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München,
12. April 2016
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Ihr
Fax vom 11.04.2016
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Sehr
geehrte Damen und Herren,
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ihre
Darlegung ist eine Tatsachenverdrehung und wird von mir deshalb
sowohl inhaltlich als auch was ihre geltend gemachten Forderungen
angeht zurückgewiesen.
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Darüber
hinaus sehe ich meine Verantwortung ausschließlich Artikel 19 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet. Darüber
hinaus verweise ich erneut auf diverse Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die
Unterbindungsversuchen der freien Meinungsäußerung durch
einstweilige Verfügungen jegliche Rechtfertigung abgesprochen
haben. Durch Umkehrung der Absichten derjenigen, die vormals an
der Formulierung grundlegender Rechtsbestimmungen wie AEMR, EKMR
und GG mitgewirkt haben, zeigt sich hier erneut jenes
unreflektierte Verhalten des deutschen Rechtssystems, in welchem
Hannah Arendt eine maßgeblichen Ursache der unheilvollen
deutschen Historie sah. Auch hier muss leider wiederum darauf
hingewiesen werden, dass sie sich mit den Werken von Hannah Arendt
auseinander setzten sollten, bevor Sie sich zu abstrusen
Interpretationen hinreisen lassen. Aber wahrscheinlich wäre dies
wohl doch eine zu große Erwartungshaltung an ihren Intellekt. Ihr
Anspruch zeigt darüber hinaus ein merkwürdiges Verständnis zur
demokratischen Grundordnung und Meinungsfreiheit und der
Verantwortungswahrnehmung gegenüber unserer Historie.
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Sie
haben offensichtlich eine völlig verdrehte Weltsicht. Wie sie
sich sicherlich erinnern werden, hatte seinerzeit die Richterin
Frau Ehrl unmissverständlich dargelegt, dass der zugrunde
liegende Fall niemals zu einem Verfahren hätte führen dürfen,
und dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft ein eklatantes
Versagen attestiert. Die Richterin sah aber vor allem ein Versagen
bei ihnen und hatte mir selbst geraten ihnen gegenüber Genugtuung
und Schadensersatz geltend zu machen.
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Leider
hat mir die Richterin seinerzeit jedoch nicht vermittelt, dass es
im „Rechtsstaat“ Deutschland nahezu unmöglich ist Genugtuung
gegenüber Rechtsorganen, wie einem unfähigen Anwalt
durchzusetzen.
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Dem
etwas mitleidvollen Unterton der Richterin seinerzeit entnehme ich
aus heutiger Sicht, dass sie selbst von Rechtsstaatlichen
Grundsätzen gegenüber Opfern des System nicht sehr überzeugt
schien. Dass Sie sich ihrer Verantwortung entziehen konnten liegt
ausschließlich an der zwischen Rechtsorganen praktizierten
Gehilfenschaft, welche keinesfalls rechtsstaatlichen Ansprüchen
gerecht wird. Aufgrund dieses Sachverhaltes und meiner
Verantwortungswahrnehmung gegenüber dem historisch wiederholtem
Versagen des deutschen Rechtssystems, sehe ich meinerseits eine
Verpflichtung zur Dokumentation, um nicht hinterher zu einer
Erkenntnis zu gelangen, man hätte die Geschehnisse frühzeitig
und umfassend dokumentieren sollen, um Schlimmeres zu verhüten.
Ich beabsichtige nicht auf weitere Begründungen einzugehen, da
aufgrund ihrer intellektuellen Überforderung erneut mit
Missverständnissen zu rechnen wäre.
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Ich
werde deshalb auf das Menschenrecht der öffentlichen
Dokumentation der Hintergründe nicht verzichten, selbst wenn mir
dadurch ein Schicksal einer Sophie Scholl und anderer historischer
Persönlichkeiten mit Verantwortungswahrnehmung, beschieden sein
sollte. Allerdings werde ich mein Schicksal begleitend
dokumentieren, damit jene, die durch unreflektiertes Handeln auf
mein Schicksal eingewirkt haben, hierfür von anderen zur
Rechenschaft gezogen werden können, sollte ich dereinst nicht
mehr dazu in der Lage sein. Zu ihren Äußerungen zu Thema
Justizversagen enthalte ich mir eine Kommentierung, da ihre
Verdrehung des Sachverhaltes zweifelsohne ebenfalls auf
intellektuelle Überforderung zurückgeführt werden muss und Sie
jedem damit vermitteln, sich nicht mit den essentiellen
Anforderungen ihres Berufes auseinandergesetzt zu haben.
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Mit
freundlichen Grüßen
Adi
B Treiner
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