A.B.Treiner
* Leopoldstraße
124 * D-80802
München
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rose rechtsanwaelte Oskar-von-Miller-Ring 33
80333
München
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München,
23. Juni 2013
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Sehr
geehrter Herr Rose,
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bezugnehmend auf Ihr Schreibe vom 28.5.2013 widerspreche ich Ihrer Darstellung zum Ablauf der Hauptverhandlung. Nach Verlesung des Strafbefehls hatte ich versucht meine Sicht auf Grundlage eines von mir vorher erarbeitete Gedächtnismanuskripts darzulegen. Von diesem Gedächtnismanuskript konnte ich gerade einen Satz darlegen, als ich unvermittelt, nahezu gleichzeitig sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Richterin auf ruppigste Art und Weise abgewürgt wurde und beide mit unseriöser aufgesetzter Entrüstung meine Reue über die eingeräumte Überreaktion anzweifelten. Die Gleichzeitigkeit mit der Staatsanwältin und Richterin meine Einlassung zum Sachverhalt abwürgten, muss als abgestimmte Aktion mit der Absicht einer dreisten Rechtsbeugung angesehen werden Das Gericht ermöglichte mir somit überhaupt nicht, meine Sichtweise darzulegen und unterband damit gezielt meine Einlassung zum Sachverhalt. Die Staatsanwältin und Richterin ließen mich anschließend systematisch nicht mehr zu Wort kommen. |
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Ich
hatte Ihnen Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Sie nicht zu
Kenntnis genommen und deshalb entlastende Sachverhalte nicht dem
Gericht zur Kenntnis gebracht haben. Als ich mit Ihnen die
Verteidigungsstrategie auf Grundlage der Ihnen zur Verfügung
gestellten Unterlagen besprechen wollte, stellte sich heraus, dass
Sie die Unterlagen gar nicht gelesen hatte, weil Sie die
entsprechenden Mail-Anhänge überhaupt nicht öffnen konnte.
Diese Strategieabsprache war einen Tag vor dem ursprünglich
anberaumten Gerichtstermin. Sie wollten mich somit gänzlich
unvorbereitet vor Gericht vertreten.
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Laut
gängiger Rechtssprechung begeht keine falsche Verdächtigung, wer
davon ausgeht, dass die Verdächtigungen oder behaupteten
Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Falsche Verdächtigung ist ein
Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz reicht nicht. Entscheidend ist,
dass der Anzeigende Kenntnis von der Unwahrheit seiner Angaben
hatte sowie die Absicht, ein Ermittlungsverfahren oder sonstige
behördliche Maßnahmen auszulösen. Diese Voraussetzungen für
eine falsche Anschuldigung waren in meinem Fall nicht gegeben, da
Beweisfotos belegen, dass im Abschleppauftrag Fahrzeugschäden
dokumentiert wurden, die nie bestanden und bis heute nicht
bestehen. Sie haben, aus mir nicht ersichtlichen Gründen, darauf
verzichtet diese Beweisfotos dem Gericht zur Kenntnis zu bringen.
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Nach
meiner Auffassung entspricht der Ablauf der Hauptverhandlung
keinesfalls rechtsstaatlichen Grundsätzen. Im Gegenteil, laut
Zeitzeugen und Historikern sind uns derartige Methoden der
Rechtsbeugung durch filmische Dokumente aus den Unrechtsregime des
Deutschlands im 20. Jahrhundert zweifelsfrei überliefert. Die
filmischen Dokumente zeigen einen Richter, der in zynischer Weise
Rechtssuchende verunglimpft und deren Stellungnahme in nahezu
deckungsgleicher Art abwürgt und damit deren Einlassung gezielt
unterbindet. Diese Art der Rechtsbeugung wurde und wird von der
Weltöffentlichkeit als Verkörperung einer Unrechtsjustiz
gewertet.
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Neben
einer pro-aktiven Vertretung wäre es Ihre Aufgabe gewesen, das
Gericht auf eine Prozessführung nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen hinzuweisen. Da Sie dieses nicht gemacht haben, muss
Ihnen die Eignung als Rechtsvertreter abgesprochen werden. Ich
habe mich deshalb entschlossen den Fall öffentlich zu
dokumentieren und insbesondere Ihre Rolle zu beleuchten. Für die
öffentliche Dokumentation bitte ich um Bildmaterial sowie Angaben
zu Ihrem beruflichen Werdegang. Gleichzeitig melde ich hiermit
Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber an.
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Mit
freundlichen Grüßen
Adi
B Treiner
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A documentation about the evildoing of German judicial authorities.