Freitag, 29. April 2016

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A.B.Treiner * Leopoldstraße 124 * D-80802 München



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ose rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring 33
80333 München








München, 31.Januar 2014

Sehr geehrter Herr Rose,

ich fordere Sie nun letztmalig zur Rückzahlung meiner an Sie getätigten Überweisungen sowie zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung. Aufgrund der psychischen Belastung aufgrund ihrer nicht erbrachten aber beauftragten und von Ihnen zugesicherten und Leistung musste ich mich zweimal mit lebensbedrohlichen Symptomen in notärztliche Behandlung begeben. Ich fordere Sie auf, mir einen Vorschlag zur gütlichen Einigung der Angelegenheit zu unterbreiten. Andernfalls sehe ich mich gezwungen Ihr missbrauchtes Mandantenverhältnis öffentlich zu dokumentieren.

Hier nochmal die Eckpunkte ihrer Beauftragung:
 
Ich habe ihnen Beweismittel übergeben, die klar belegen, dass mein Schreiben an Rechts- Ausführungsorgane keine Anschuldigung sondern ein begründeter Verdachts zugrunde lag.
Ich fordere Sie auf, mir das Ihnen übergebene Beweismaterial in ausgedruckter Form, als Nachweis Ihrer Kenntnisnahme, zu übergeben. Sollten Sie diesen Nachweis nicht erbringen können, wäre das ein unzweifelhafter Beweis, dass Sie von Anfang an beabsichtigten lediglich das Honorar ohne Leistungserbringung zu kassieren.
Darüber hinaus waren Sie beauftragt, einen rechtsstaatlichen und Grundgesetz-konformen Ablauf der Hauptverhandlung sicherzustellen. Stattdessen haben Sie zugelassen, dass ich nach Verlesung des Strafbefehls mit bewusst hetzerischer Anschuldigung gerade mal 3 Worte meines vorbereiteten Manuskripts zur Rechtfertigung darlegen konnte und, als ich unvermittelt, nahezu gleichzeitig sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Richterin mit Geschrei und Gezeter auf ruppigste Art und Weise abgewürgt wurde und beide mit unseriöser aufgesetzter Entrüstung meine Reue über die eingeräumte Überreaktion anzweifelten. Sie habe damit zugelassen, dass fundamentale Grundrechte sowie jeglicher rechtsstaatliche Standard missachten wurde.
Ferner sind sie während der Hauptverhandlung nicht ihrer Anwaltspflicht nachgekommen, sondern haben ausschließlich mir, als juristischen Laien, die Argument gegenüber dem Gericht anheim gestellt.


Sie haben somit zweifellos nicht Ihre Beauftragung erfüllt. Ich erwarte von Ihnen eine Stellungnahme bis spätestens 8.2.2014.

gez. A.B.Treiner