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A.B.Treiner
*
Leopoldstraße
124
* D-80802
München
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rose
rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring
33
80333
München
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München,
18. Dezember 2013
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Sehr
geehrter Herr Rose,
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ich
fordere Sie nochmal auf mir zu erläutern, weshalb Sie im
Verfahren vom 28.5.2013 nicht auf die Kenntnisnahme der Richterin
auf, die Ihnen bekannten Beweisfotos bestanden haben. Diese
Beweisfotos belegen unzweifelhaft, dass von der Veranlasserin
Fahrzeugschäden dokumentiert wurden, die nie bestanden und bis
heute nicht bestehen. Damit ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass
meine Vermutung keine Anschuldigung sondern eine Äußerung eines
begründete Verdachts war. Dies ist explizit kein strafbewehrter
Tatbestand, da ansonsten, im Sinne von rechtsstaatlicher
Gleichbehandlung, jeder, der von Ausführungsorganen, der
Staatsanwaltschaft oder sonstigen Institutionen bzw. Privatperson
eines Vergehens beschuldigt würde,
Klagen wegen falscher Anschuldigung anstreben könnte.
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Darüber
hinaus wurde mir zugetragen, dass Sie vertrauliche
Mandanteninformationen bezogen auf meine Person an Dritte weiter
gegeben haben. Sie haben damit rechtswidrig das
Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandantschaft
beschädigt. Ich fordere Sie zu einer Erläuterung des
Sachverhaltes auf.
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Weiter
fordere ich Sie erneut zur Rücküberweisung meiner Zahlungen
nebst angemessener Verzinsung sowie zu Schadensersatzzahlungen für
die psychischen und physischen Schädigung, die ich aufgrund Ihrer
inkompetenten Untätigkeit erleiden musste. Immerhin hat dies
meinerseits zu einer mehrmonatigen (> 3 Monaten) Erkrankung mit
halb seitiger Bewegungseinschränkung geführt.
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Sollte
ich von Ihnen keine zeitnahe Erklärung zu vorgenannten
Sachverhalten erhalten, sehe ich mich gezwungen ihr Verhalten in
öffentlicher Form zu dokumentieren.
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Mit
freundlichen Grüßen
Adi
B Treiner
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