Freitag, 29. April 2016

Letter2RaRose_20131218




          















A.B.Treiner * Leopoldstraße 124 * D-80802 München



rose rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring 33

80333 München










München, 18. Dezember 2013

Sehr geehrter Herr Rose,

ich fordere Sie nochmal auf mir zu erläutern, weshalb Sie im Verfahren vom 28.5.2013 nicht auf die Kenntnisnahme der Richterin auf, die Ihnen bekannten Beweisfotos bestanden haben. Diese Beweisfotos belegen unzweifelhaft, dass von der Veranlasserin Fahrzeugschäden dokumentiert wurden, die nie bestanden und bis heute nicht bestehen. Damit ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass meine Vermutung keine Anschuldigung sondern eine Äußerung eines begründete Verdachts war. Dies ist explizit kein strafbewehrter Tatbestand, da ansonsten, im Sinne von rechtsstaatlicher Gleichbehandlung, jeder, der von Ausführungsorganen, der Staatsanwaltschaft oder sonstigen Institutionen bzw. Privatperson eines Vergehens beschuldigt würde, Klagen wegen falscher Anschuldigung anstreben könnte. 

 
Darüber hinaus wurde mir zugetragen, dass Sie vertrauliche Mandanteninformationen bezogen auf meine Person an Dritte weiter gegeben haben. Sie haben damit rechtswidrig das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandantschaft beschädigt. Ich fordere Sie zu einer Erläuterung des Sachverhaltes auf. 

 
Weiter fordere ich Sie erneut zur Rücküberweisung meiner Zahlungen nebst angemessener Verzinsung sowie zu Schadensersatzzahlungen für die psychischen und physischen Schädigung, die ich aufgrund Ihrer inkompetenten Untätigkeit erleiden musste. Immerhin hat dies meinerseits zu einer mehrmonatigen (> 3 Monaten) Erkrankung mit halb seitiger Bewegungseinschränkung geführt.

 
Sollte ich von Ihnen keine zeitnahe Erklärung zu vorgenannten Sachverhalten erhalten, sehe ich mich gezwungen ihr Verhalten in öffentlicher Form zu dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen
Adi B Treiner