A.B.Treiner
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Leopoldstraße
124 * D-80802
München
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rose rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring
33
80333
München
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München,
31.Januar 2014
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Sehr
geehrter Herr Rose,
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ich
fordere Sie nun letztmalig zur Rückzahlung meiner an Sie
getätigten Überweisungen sowie zur Zahlung einer angemessenen
Entschädigung. Aufgrund der psychischen Belastung aufgrund ihrer
nicht erbrachten aber beauftragten und von Ihnen zugesicherten und
Leistung musste ich mich zweimal mit lebensbedrohlichen Symptomen
in notärztliche Behandlung begeben. Ich fordere Sie auf, mir
einen Vorschlag zur gütlichen Einigung der Angelegenheit zu
unterbreiten. Andernfalls sehe ich mich gezwungen Ihr
missbrauchtes Mandantenverhältnis öffentlich zu dokumentieren.
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Hier
nochmal die Eckpunkte ihrer Beauftragung:
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Ich
habe ihnen Beweismittel übergeben, die klar belegen, dass mein
Schreiben an Rechts- Ausführungsorgane keine Anschuldigung
sondern ein begründeter Verdachts zugrunde lag.
Ich
fordere Sie auf, mir das Ihnen übergebene Beweismaterial in
ausgedruckter Form, als Nachweis Ihrer Kenntnisnahme, zu
übergeben. Sollten Sie diesen Nachweis nicht erbringen können,
wäre das ein unzweifelhafter Beweis, dass Sie von Anfang an
beabsichtigten lediglich das Honorar ohne Leistungserbringung zu
kassieren.
Darüber
hinaus waren Sie beauftragt, einen rechtsstaatlichen und
Grundgesetz-konformen Ablauf der Hauptverhandlung sicherzustellen.
Stattdessen haben Sie zugelassen, dass ich nach Verlesung des
Strafbefehls mit bewusst hetzerischer Anschuldigung gerade mal 3
Worte meines vorbereiteten Manuskripts zur Rechtfertigung darlegen
konnte und, als ich unvermittelt, nahezu gleichzeitig sowohl von
der Staatsanwältin als auch von der Richterin mit Geschrei und
Gezeter auf ruppigste Art und Weise abgewürgt wurde und beide mit
unseriöser aufgesetzter Entrüstung meine Reue über die
eingeräumte Überreaktion anzweifelten. Sie habe damit
zugelassen, dass fundamentale Grundrechte sowie jeglicher
rechtsstaatliche Standard missachten wurde.
Ferner
sind sie während der Hauptverhandlung nicht ihrer Anwaltspflicht
nachgekommen, sondern haben ausschließlich mir, als juristischen
Laien, die Argument gegenüber dem Gericht anheim gestellt.
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Sie
haben somit zweifellos nicht Ihre Beauftragung erfüllt. Ich
erwarte von Ihnen eine Stellungnahme bis spätestens 8.2.2014.
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gez.
A.B.Treiner
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A documentation about the evildoing of German judicial authorities.
Freitag, 29. April 2016
Letter2RaRose_20140131
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