Samstag, 23. April 2016

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A.B.Treiner   *   Leopoldstraße 124   *    D-80802 München



rose rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring 33

80333 München








München, 12. April 2016

Ihr Fax vom 11.04.2016





Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Darlegung ist eine Tatsachenverdrehung und wird von mir deshalb sowohl inhaltlich als auch was ihre geltend gemachten Forderungen angeht zurückgewiesen.

Darüber hinaus sehe ich meine Verantwortung ausschließlich Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet. Darüber hinaus verweise ich erneut auf diverse Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die Unterbindungsversuchen der freien Meinungsäußerung durch einstweilige Verfügungen jegliche Rechtfertigung abgesprochen haben. Durch Umkehrung der Absichten derjenigen, die vormals an der Formulierung grundlegender Rechtsbestimmungen wie AEMR, EKMR und GG mitgewirkt haben, zeigt sich hier erneut jenes unreflektierte Verhalten des deutschen Rechtssystems, in welchem Hannah Arendt eine maßgeblichen Ursache der unheilvollen deutschen Historie sah. Auch hier muss leider wiederum darauf hingewiesen werden, dass sie sich mit den Werken von Hannah Arendt auseinander setzten sollten, bevor Sie sich zu abstrusen Interpretationen hinreisen lassen. Aber wahrscheinlich wäre dies wohl doch eine zu große Erwartungshaltung an ihren Intellekt. Ihr Anspruch zeigt darüber hinaus ein merkwürdiges Verständnis zur demokratischen Grundordnung und Meinungsfreiheit und der Verantwortungswahrnehmung gegenüber unserer Historie.

Sie haben offensichtlich eine völlig verdrehte Weltsicht. Wie sie sich sicherlich erinnern werden, hatte seinerzeit die Richterin Frau Ehrl unmissverständlich dargelegt, dass der zugrunde liegende Fall niemals zu einem Verfahren hätte führen dürfen, und dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft ein eklatantes Versagen attestiert. Die Richterin sah aber vor allem ein Versagen bei ihnen und hatte mir selbst geraten ihnen gegenüber Genugtuung und Schadensersatz geltend zu machen.

Leider hat mir die Richterin seinerzeit jedoch nicht vermittelt, dass es im „Rechtsstaat“ Deutschland nahezu unmöglich ist Genugtuung gegenüber Rechtsorganen, wie einem unfähigen Anwalt durchzusetzen.

Dem etwas mitleidvollen Unterton der Richterin seinerzeit entnehme ich aus heutiger Sicht, dass sie selbst von Rechtsstaatlichen Grundsätzen gegenüber Opfern des System nicht sehr überzeugt schien. Dass Sie sich ihrer Verantwortung entziehen konnten liegt ausschließlich an der zwischen Rechtsorganen praktizierten Gehilfenschaft, welche keinesfalls rechtsstaatlichen Ansprüchen gerecht wird. Aufgrund dieses Sachverhaltes und meiner Verantwortungswahrnehmung gegenüber dem historisch wiederholtem Versagen des deutschen Rechtssystems, sehe ich meinerseits eine Verpflichtung zur Dokumentation, um nicht hinterher zu einer Erkenntnis zu gelangen, man hätte die Geschehnisse frühzeitig und umfassend dokumentieren sollen, um Schlimmeres zu verhüten. Ich beabsichtige nicht auf weitere Begründungen einzugehen, da aufgrund ihrer intellektuellen Überforderung erneut mit Missverständnissen zu rechnen wäre.

Ich werde deshalb auf das Menschenrecht der öffentlichen Dokumentation der Hintergründe nicht verzichten, selbst wenn mir dadurch ein Schicksal einer Sophie Scholl und anderer historischer Persönlichkeiten mit Verantwortungswahrnehmung, beschieden sein sollte. Allerdings werde ich mein Schicksal begleitend dokumentieren, damit jene, die durch unreflektiertes Handeln auf mein Schicksal eingewirkt haben, hierfür von anderen zur Rechenschaft gezogen werden können, sollte ich dereinst nicht mehr dazu in der Lage sein. Zu ihren Äußerungen zu Thema Justizversagen enthalte ich mir eine Kommentierung, da ihre Verdrehung des Sachverhaltes zweifelsohne ebenfalls auf intellektuelle Überforderung zurückgeführt werden muss und Sie jedem damit vermitteln, sich nicht mit den essentiellen Anforderungen ihres Berufes auseinandergesetzt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Adi B Treiner