A.B.Treiner
* Leopoldstraße
124
* D-80802
München
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rose rechtsanwaelte
Oskar-von-Miller-Ring
33
80333
München
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München,
17. September 2014
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AZ
825 Cs 264 Js 197706/12
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Sehr
geehrte Damen und Herren,
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im
Verfahren AZ 844 Cs 264 Js 183417/13 vom 16.09.2014 ist das
Gericht bei der Bewertung des zugrunde liegenden Verfahrens AZ
825 Cs 264 Js 197706/12
aufgrund nicht vorgebrachter Kriterien sowie unzureichende
Berücksichtigung meiner im Gerichtsprotokoll dokumentierten Reue
zu dem Schluss gekommen, dass hier eindeutig ein falsches Urteil
ausgesprochen wurde. Das Gericht hat hierfür unzweideutig ihr
Versagen als ausschlaggebenden Faktor festgestellt.
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Das
Gericht hat für das Verfahren AZ 825 Cs 264 Js
197706/12 ausdrücklich
die Missachtung
rechtsstaatlichen Grundsatzes festgestellt, wonach ein
Beschuldigter keine falsche Verdächtigung begeht wenn er davon
ausgeht, dass die Verdächtigungen oder behaupteten Tatsachen der
Wahrheit entsprechen. Falsche Verdächtigung ist ein
Vorsatzdelikt. Bedingter Vorsatz reicht nicht. Entscheidend ist,
dass der Anzeigende Kenntnis von der Unwahrheit seiner Angaben
hatte sowie die Absicht, ein Ermittlungsverfahren oder sonstige
behördliche Maßnahmen auszulösen.
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Ferner
war das Gericht mehr als erstaunt, dass meine dokumentierte
Ankündigung eines Disziplinarverfahrens laut Gerichtsprotokoll
als tatsächlicher Tatbestand einer ungerechtfertigten Einleitung
eines Disziplinarverfahrens behandelt wurde. Weiter hat das
Gericht sein Unverständnis über die nicht erfolgte Kenntnisnahme
der Beweisfotos über nicht existierende Fahrzeugschäden zum
Ausdruck gebracht.
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Ich
beabsichtige in dieser Angelegenheit eine Zivilklage gegen Sie zu
erheben, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber
hinaus beabsichtige ich den Wortlaut der richterlichen
Beurteilung, der zweifelsohne ihre mangelnde Befähigung
beschreibt öffentlich zu dokumentieren.
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Ich
gebe ihnen hiermit die Gelegenheit einer außergerichtlichen
gütlichen Einigung einer Schadenswiedergutmachung. Ich bitte
hierfür folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Ich
bitte bis Montag, 21.09.2014 um eine Rückmeldung ihre
Entscheidung.
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Mit
freundlichen Grüßen
Adi
B Treiner
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A documentation about the evildoing of German judicial authorities.
Freitag, 29. April 2016
Letter2RaRose_20140917
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